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Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge
Foto: Depositphotos.com @ olly18

Betriebliche Altersvorsorge in Österreich

Wie in Deutschland, so basiert auch die Altersvorsorge in Österreich auf dem sogenannten Drei-Säulen-Modell. Die drei Säulen bestehen zum einen aus der gesetzlichen Altersvorsorge, der betrieblichen Altersvorsorge sowie zum anderen aus der privaten Vorsorge. Demzufolge ist die betriebliche Altersvorsorge in Österreich ein wichtiger Baustein zur späteren Rentenvorsorge.

Die betriebliche Altersvorsorge im Überblick

Die Vorschriften zur betrieblichen Altersvorsorge gibt es in Österreich seit mittlerweile mehr als 30 Jahren. Im Jahre 1990 wurde das Betriebspensionsgesetz geschaffen, welches eine Reihe von Vorgaben und Vorschriften zur betrieblichen Altersvorsorge beinhaltet. In dem Zusammenhang hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, mit den Arbeitnehmern einen Vertrag bezüglich einer betrieblichen Altersvorsorge abzuschließen. Dabei sind folgende Varianten der Vertragsgestaltung nach dem Betriebspensionsgesetz vorgesehen:

  • Kollektivvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Individuelle Vereinbarung

Nicht nur für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge sehr interessant, sondern sie beinhaltet ebenso für den Arbeitgeber als Unternehmen mehrere Vorteile. Dazu gehört zum Beispiel die Steuerbegünstigung, sodass einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen günstiger ist, als wenn das Gehalt des jeweiligen Arbeitnehmers erhöht wird.

Ein wichtiger Unterschied zur betrieblichen Altersversorgung in Deutschland besteht darin, dass die Arbeitgeber diese in Österreich nicht zwangsläufig ab einer bestimmten Unternehmensgröße zur Verfügung stellen müssen. Demzufolge können Arbeitnehmer nur dann eine betriebliche Altersvorsorge wählen, wenn diese vom Arbeitgeber auch angeboten wird. In der Praxis sind es die folgenden zwei Varianten der betrieblichen Altersvorsorge, zwischen denen sich die Arbeitnehmer in der Regel entscheiden können:

  • Pensionskasse bzw. betriebliche Kollektivversicherung
  • Sonstige betriebliche Altersvorsorge

Pensionskasse als häufige Form der betrieblichen Altersvorsorge

In Österreich nehmen die Pensionskassen einen großen Teil der betrieblichen Altersvorsorge ein. In der Summe sind es neun Pensionskassen im Land, über die inzwischen fast ein Viertel aller Österreicher versichert sind. In der Regel handelt es sich bei der Kautionskasse um eine Aktiengesellschaft.

Ein Vorteil der Pensionskassen besteht darin, dass die spätere Pension des Rentners bzw. Pensionärs unabhängig davon ist, wie sich das Unternehmen weiter entwickelt. Zudem gibt es für den Arbeitnehmer eine Mindestertragsgarantie, die allerdings unter Umständen vertraglich ausgeschlossen werden kann. Zu den größten Vorteilen der Pensionskassen als betriebliche Altersvorsorge in Österreich zählen:

  • Lebenslange Zusatzpension für Rentner
  • Arbeitnehmer können eigenständig Beiträge einzahlen
  • Steuerbegünstigung für Beiträge
  • Von den Zahlungen des Arbeitgebers werden keine Sozialversicherungsbeiträge und auch keine Lohnsteuer abgezogen
  • Hohe Sicherheit, da spätere Pension unabhängig vom Unternehmen ist

Betriebliche Kollektivversicherung als Alternative

Eine Alternative zu den Pensionskassen ist die betriebliche Kollektivversicherung, kurz BKV. Bei der betrieblichen Kollektivversicherung gibt es ebenfalls eine Mindestverzinsung, wobei die Rendite allerdings in der Regel unterhalb der Erträge der Pensionskassen liegt. Dabei profitieren Arbeitnehmer bei der betrieblichen Kollektivversicherung über eine höhere Sicherheit. Im Grunde handelt es sich bei der betrieblichen Kollektivversicherung um eine Lebensversicherung, die allerdings speziell auf die spätere Rentenvorsorge zugeschnitten ist. Arbeitgeber profitieren bei der betrieblichen Kollektiversicherung ebenfalls von einer gewissen Steuerfreiheit. Arbeitnehmer haben zudem den Vorteil, dass private Zuzahlungen bis zu einem Betrag von jährlich 1.000 Euro staatlich gefördert werden.

Pensionszusage durch den Arbeitgeber

Eine weitere Variante der betrieblichen Altersvorsorge, die allerdings für gewöhnliche Arbeitnehmer nur selten genutzt wird, ist die Pensionszusage. Grundsätzlich haben alle Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Angestellten gegenüber eine direkte Pensionszusage zu machen. Zu diesem Zweck werden im Unternehmen Rückstellungen gebildet. Solche Pensionszusagen werden allerdings meist nur eine leitende Angestellte gegeben, zumal der Nachteil darin besteht, dass die spätere Rente an das Schicksal des Unternehmens gebunden ist.

Wie wird mit den Beiträgen nach einer Kündigung verfahren?

Im Zusammenhang mit einer betrieblichen Altersvorsorge ist es stets interessant zu wissen, was mit den Beiträgen passiert, wenn die Stelle gekündigt und der Arbeitgeber gewechselt wird. Bei der Kollektivversicherung wird es so gehandhabt, dass der ehemalige Mitarbeiter diese einfach weiterführen kann. Alternativ besteht ebenfalls die Option, die angesammelten Ansprüche in eine Pensionskasse bzw. eine neue betriebliche Kollektivversicherung zu übertragen, nachdem der Arbeitsplatz gewechselt wurde.

Abfertigung alt und Abfertigung neu

Eine Besonderheit bei der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich ist unter dem Schlagwort „Abfertigung alt“ und „Abfertigung neu“ bekannt. Dabei sollten Sie die zuvor aufgeführten Varianten der betrieblichen Altersvorsorge nicht mit den sogenannten betrieblichen Vorsorgekassen verwechseln, die auch unter der Bezeichnung Abfertigung neu bekannt sind. Das System der Abfertigung alt gibt es mittlerweile seit 15 Jahren nicht mehr, nämlich nachdem die Vorsorgekassen ins Leben gerufen wurden. Trotzdem befinden sich nach wie vor rund 25 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich in diesem älteren System. Dies hat leider einige Nachteile, insbesondere:

  • Spätere, hohe Abfertigungsverpflichtung
  • Abfertigungsanspruch mindestens halbes Jahresbruttogehalt
  • Abfertigungsanspruch können für den Arbeitgeber schwerwiegende, negative Folgen bezüglich der Wirtschaftlichkeit haben

Insbesondere für den letzteren Fall gibt es für Unternehmen im Versicherungsbereich Lösungen, wie zum Beispiel eine Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung oder auch eine Abfertigungs-Direktversicherung. Unternehmen profitieren in dem Zusammenhang insbesondere von der Stärkung der Eigenkapitalquote, einer planbaren Liquiditätsbelastung sowie von Steuervorteilen.

Abfertigung neu: die betrieblichen Vorsorgekassen

Insbesondere aufgrund der angesprochenen Nachteile wurde vor fast 20 Jahren in Österreich das System der sogenannten Abfertigung neu mit den betrieblichen Vorsorgekassen eingeführt. Seit dieser Zeit sind sämtliche Arbeitgeber dazu verpflichtet, 1,53 Prozent des Bruttolohns für eine betriebliche Altersvorsorge abzuführen. Eine Neuerung besteht beispielsweise darin, dass es möglich ist, die Abfertigung von betrieblichen Versorgungskassen zu übertragen, und zwar auf eine Versicherung oder eine Pensionskasse. Erhalten bleibt die mögliche Überbrückung durch die Abfertigung, falls eine Versorgungslücke steht.

Fazit zur betrieblichen Altersvorsorge

In Österreich ist die betriebliche Altersvorsorge eine der drei Säulen zur späteren Rentenvorsorge. Insbesondere nach dem neuen System bestehen sowohl für Arbeitnehmer als Arbeitgeber einige Vorteile, wenn die betriebliche Altersvorsorge genutzt wird. Daher sollten Sie als Arbeitnehmer die Chance wahrnehmen, auf diese Weise im Zuge der zweiten Säule etwas zu Ihrer späteren Rente beizutragen. Zudem ist es empfehlenswert, auch die dritte Säule zu beanspruchen, nämlich auf privater Ebene etwas für die spätere Rente zu tun (private Altersvorsorge).